Touristenfischereischein Insel Rügen
Um im Angelrevier rund um Rügen angeln zu dürfen benötigt man nachfolgende Berechtigungen:
einen gültigen Angelschein mit Jahresmarke + Jahresangelberechtigung oder
einen Touristenfischereischein (max. 28 Tage gültig) + eine Angelkarte für Küstengewässer MV
Die Jahresangelberechtigung (20 Euro), die Wochenangelkarte (10 Euro) sowie eine Tagesangelkarte (5 Euro)
können Sie über unser Angelfachgeschäft in Prora auf Rügen erwerben.
Die Wochenangelerlaubnis
Den sogenannten Touristenfischereischein (20,00 Euro)
müssen Sie für Ihren Urlaub beantragen.
Laden Sie sich dazu nachfolgendes .pdf-Formular runter und füllen es aus.
Antrag auf einen Touristenfischereischein downloaden
( oder ein Rechtsklick auf downloaden & „Ziel speichern unter… “ wählen)
Nach dem Sie den Antrag auf einen Touristenfischereischein ausgedruckt und ausgefüllt haben,
schicken Sie diesen mit einer deutlich lesbaren Ausweiskopie an das Landesamt für Landwirtschaft MV.
Sie bekommen dann eine Rechnung und den Touristenfischereischein zugeschickt.
Nun benötigen Sie nur noch die Angelkarte für Küstengewässser MV,
diese können Sie beim Besuch unseres Angelfachgeschäftes in Prora erwerben.
Schicken Sie den Antrag und die Kopie des Ausweises an das:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock
PF 102064
18003 Rostock
Tel.: 0381-4035-0 Fax: 0381-4035-730
Schonzeiten, Mindestmaße und andere Vorschriften, die im Regelfall beim Erwerb des Angelscheines ausgehändigt werden, sind für jeden Angler Weidmannspflicht!